Die Gürtelprüfungen werden grundsätzlich alle durch Sensei Piacun (zweimal jährlich) im Honbu Dojo in Bern abgenommen. Die Termine werden vom STKF zu Jahresbeginn publiziert.
Für Kinder besteht zusätzlich ein- bis zweimal pro Jahr die Möglichkeit, die Gürtelprüfungen bis zum 4. Kyu in unserem Dojo abzulegen. Die Anforderungen zur Gürtelprüfung sind im Prüfungsreglement der STKF genau beschrieben.
Bevor jedoch der Karateka sich der eigentlichen Prüfung stellen darf, werden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin entsprechende Probeprüfungen in unserem Dojo durchgeführt. Das Ergebnis der Probeprüfung entscheidet über die Teilnahme an der Gürtelprüfung durch Sensei Piacun in Bern.
Generelle Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen
Der Anwärter ist registriertes Clubmitglied und hat seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt.
Die letzte Prüfung muss mindestens ein halbes Jahr zurück liegen.
Der Anwärter hat das Training ausserhalb der Ferien regelmässig (mindestens einmal pro Woche) besucht.
Der Anwärter hat die clubinterne Probeprüfung erfolgreich bestanden.
Sinn und Zweck der clubinternen Probeprüfung
Durch die Club interne Prüfung wird dem Anwärter die Möglichkeit geboten
Inhalt der internen Probeprüfung
Prüfungsausschuss
Setzt sich zusammen aus 2-3 höheren Dan-Trägern
Kata
Der Anwärter beherrscht die Kata, welche für den angestrebten Grad vorausgesetzt ist bezüglich Technik, Ablauf und Rhythmus.
Der Anwärter ist in der Lage, alle Katas, welche er zum Erreichen seines jetzigen Grades bereits kennen muss, zu demonstrieren.
Kihon
Der Anwärter zeigt sämtliche Techniken, welche gemäss Prüfungsreglement vorgeschrieben sind.
Kumite
Der Anwärter zeigt zusammen mit einem vom Prüfungsausschuss zugeordneten Karateka, die für die Prüfung notwendigen Kumite.
Begriffe
Der Anwärter kennt die japanischen Begriffe für alle Grundtechniken, welche seinem Grad entsprechen und kann diese auf Kommando ausführen.
Kondition
Der Anwärter hat über die nötige körperliche Kondition im Rahmen eventueller Einschränkungen betreffend Alters oder Konstitution zu verfügen.
Entscheidungsgremium
Der Ausschuss entscheidet über die Teilnahme an der nächsten Prüfung sofort und teilt dem Anwärter das Resultat unmittelbar und begründet mit.
Gegen den Entscheid kann kein Einspruch erhoben werden. Liegen begründete Beschwerden vor, entscheidet der Vorstand von Budo Arts Basel letztinstanzlich.
Grad |
Mindest-Intervallzeit |
Mindest-Trainingszeit | Mindest-Alter |
1. Dan | 1 Jahr | 5 Jahre | 15 Jahre |
2. Dan | 2 Jahre | 7 Jahre | 17 Jahre |
3. Dan | 3 Jahre | 10 Jahre | 20 Jahre |
4. Dan | 4 Jahre | 14 Jahre | 25 Jahre |
5. Dan | 5 Jahre | 19 Jahre | 30 Jahre |