Gürtelprüfungen

Die Gürtelprüfungen werden grundsätzlich alle durch Sensei Piacun (zweimal jährlich) im Honbu Dojo in Bern abgenommen. Die Termine werden vom STKF zu Jahresbeginn publiziert.

Für Kinder besteht zusätzlich ein- bis zweimal pro Jahr die Möglichkeit, die Gürtelprüfungen bis zum 4. Kyu in unserem Dojo abzulegen. Die Anforderungen zur Gürtelprüfung sind im Prüfungsreglement der STKF genau beschrieben.

Bevor jedoch der Karateka sich der eigentlichen Prüfung stellen darf, werden spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin entsprechende Probeprüfungen in unserem Dojo durchgeführt. Das Ergebnis der Probeprüfung entscheidet über die Teilnahme an der Gürtelprüfung durch Sensei Piacun in Bern. 

 

Zulassung zur nächsten Prüfung

 

Generelle Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen

Der Anwärter ist registriertes Clubmitglied und hat seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt.

Die letzte Prüfung muss mindestens ein halbes Jahr zurück liegen.

Der Anwärter hat das Training ausserhalb der Ferien regelmässig (mindestens einmal pro Woche) besucht.

Der Anwärter hat die clubinterne Probeprüfung erfolgreich bestanden.

 

Sinn und Zweck der clubinternen Probeprüfung

Durch die Club interne Prüfung wird dem Anwärter die Möglichkeit geboten

  • seine Fähigkeiten zu demonstrieren
  • sein Können beurteilen zu lassen
  • eine Prüfung unter Prüfungsbedingungen zu üben
  • Selbstsicherheit zu erlangen

Inhalt der internen Probeprüfung

 

Prüfungsausschuss

Setzt sich zusammen aus 2-3 höheren Dan-Trägern

 

Kata

Der Anwärter beherrscht die Kata, welche für den angestrebten Grad vorausgesetzt ist bezüglich Technik, Ablauf und Rhythmus.

Der Anwärter ist in der Lage, alle Katas, welche er zum Erreichen seines jetzigen Grades bereits kennen muss, zu demonstrieren.

 

Kihon

Der Anwärter zeigt sämtliche Techniken, welche gemäss Prüfungsreglement vorgeschrieben sind.

 

Kumite

Der Anwärter zeigt zusammen mit einem vom Prüfungsausschuss zugeordneten Karateka, die für die Prüfung notwendigen Kumite.

 

Begriffe

Der Anwärter kennt die japanischen Begriffe für alle Grundtechniken, welche seinem Grad entsprechen und kann diese auf Kommando ausführen.

 

Kondition

Der Anwärter hat über die nötige körperliche Kondition im Rahmen eventueller Einschränkungen betreffend Alters oder Konstitution zu verfügen.

 

Entscheidungsgremium

Der Ausschuss entscheidet über die Teilnahme an der nächsten Prüfung sofort und teilt dem Anwärter das Resultat unmittelbar und begründet mit.

Gegen den Entscheid kann kein Einspruch erhoben werden. Liegen begründete Beschwerden vor, entscheidet der Vorstand von Budo Arts Basel letztinstanzlich.

Mindestdauer zwischen Dan-Prüfungen

Grad

 Mindest-Intervallzeit

Mindest-Trainingszeit Mindest-Alter
1. Dan 1 Jahr 5 Jahre 15 Jahre
2. Dan 2 Jahre 7 Jahre 17 Jahre
3. Dan 3 Jahre 10 Jahre 20 Jahre
4. Dan 4 Jahre 14 Jahre 25 Jahre
5. Dan 5 Jahre 19 Jahre 30 Jahre